Diam vel quam elementum

Die Eltern sollten im Aufnahmegespräch davon unterrichtet werden, dass

  • die Kita ein sogenanntes Portfolio über das Kind führt, in dem die pädagogische Arbeit und die Entwicklung des Kindes (auch mit Fotos) dokumentiert werden,
  • ihnen ein Einsichtsrecht in diese Dokumentation zusteht.

Entwürfe und persönliche Notizen der Erzieherinnen und Erzieher sind nicht Bestandteil der Dokumentation und getrennt davon aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Datenschutzrechtlich unproblematisch ist es, wenn die Kinder Zugang zu ihrem eigenen Portfolio haben, um beispielsweise Gemälde, Fotos und Bastelarbeiten anzusehen.